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BPatG, 10.08.2017 - 23 W (pat) 22/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2018, 223
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 23 W (pat) 22/17
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Gegenstände der abhängigen oder selbständigen Ansprüche des Hauptantrags und der Hilfsanträge 1 bis 8 patentfähig sind, denn wegen der Antragsbindung im Patenterteilungsverfahren fallen mit dem Patentanspruch 1 auch die mittelbar oder unmittelbar auf die selbständigen Patentansprüche rückbezogenen Unteransprüche (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 863 Tz. 18 - Informationsübermittlungsverfahren II m. w. N.).